Ambulante Jugendhilfe

Was wir machen

Wir wissen, dass es nicht immer leicht ist. Das Leben hält für uns alle Herausforderungen bereit. Wir verurteilen niemanden, wir sind da um zu unterstützen!

Wir unterstützen Kinder, Jugendliche und ihre Familien bei der Bewältigung von Krisen und Problemen. Die Aktivierung eigener Fähigkeiten und Kompetenzen stellen wir in den Vordergrund unserer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Zum Leistungsangebot


Wer wir sind

Unser pädagogisches Team besteht aus Erzieher:innen, Pädagog:innen, Sozialpädagog:innen, Heilerziehungspfleger:innen mit verschiedenen Spezialisierungen wie Entspannungspädagogik, Sexualpädagogik oder Ernährungsberatung.

Zusätzlich bieten wir im Rahmen unserer ambulanten Hilfen arabische Sprachmittlung an.

Stimmen aus dem Team

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Leistungsangebot

Die sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII hat die Stabilisierung und den Fortbestand von Familiensystemen zum Ziel. Der Fokus liegt hier auf der Familie. Wir helfen beim Bewältigen verschiedener Problemfelder wie z. B. Lern- und Schulprobleme, Schulverweigerung, Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensauffälligkeiten, Erfahrungen von Gewalt und Missbrauch, Haushalt und Hygiene, Gesundheit und Ernährung, usw. Bei dem Erziehungsbeistand gem. § 30 SGB VIII liegt der Fokus hingegen auf dem Kind bzw. dem Jugendlichen. Wir helfen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen sowie persönlichen und/oder familiären Krisen.

Diese Leistungen werden im Rahmen der Hilfeplanung erbracht. Einstiegsphasen dienen dem Abklären des Hilfebedarfs und werden in der Regel durchlaufen bevor sozialpädagogische Familienhilfe oder eine Erziehungsbeistandschaft gewährt wird. Die vorstätionäre Klärungsphase zielt auf eine tiefergehende Diagnostik im Rahmen der Sozialraumorientierung.

Clearing ist eine diagnostische Maßnahme der Jugendhilfe die unmittelbar und schnell aufgrund einer akuten Krise erfolgt. Krisen sind drohende Gefährdungslagen gem. § 8a SGB VIII. Mit der Krisenintervention helfen wir Familien Krisensituationen so zu entspannen, dass eigenständige und verantwortliche Lösungsfähigkeiten reaktiviert werden. Weitere Unterstützungsbereiche sowie Ziele und Ressourcen werden in diesem Rahmen erarbeitet. Das Kindeswohl hat immer die höchste Priorität. Wir erarbeiten Schutzkonzepte und versuchen Bindungsabbrüche zu vermeiden.

Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. § 35 SGB VIII hat die soziale Integration und die eigenverantwortliche Lebensführung von Jugendlichen zum Ziel. In der Regel sind bereits andere Hilfeformen durchlaufen worden. Wir sind nicht auf ambulante Leistungen beschränkt sondern können auch stationäre Hilfeformen anbieten.

Begleitete Umgangskontakte werden im Rahmen des Sozialrechts (SGB VIII) und des Familienrechts (FamFG) angeboten bzw. angeordnet. Kinder brauchen beide Elternteile. Wir begleiten Umgangsberechtigte und unterstützen bei dem Erhalt und der Stabilisierung von Beziehungen. Ziele sind die Sicherstellung des Kinderwohles und das Verhindern von Entfremdung.

Die Betreuungsweisung gem. § 10 JGG ist eine gesetzlich verankerte Leistungen der Jugendhilfe im Bereich der Jugendgerichtshilfe / Jugendhilfe im Strafverfahren und richtet sich an delinquente Jugendliche und junge Volljährige im Rahmen eines Gerichtsverfahrens.


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